Research Data Policy

Forschungsdaten und Forschungsdatenmanagement am Leibniz‐Institut für Ost‐ und Südosteuropaforschung: Empfehlungen und Richtlinien zum Umgang mit Forschungsdaten

Präambel – Motivation und Ziele

Das Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung (IOS) unterstützt die „Leitlinie zum Umgang mit Forschungsdaten in der Leibniz-Gemeinschaft" (Leibniz-Leitlinie). Ebenso folgt das IOS beim Umgang mit Forschungsdaten den sog. FAIR-Prinzipien, wonach Forschungsdaten auffindbar (Findable), zugänglich (Accessible), gegenseitig nutzbar (Interoperable) und nachnutzbar (Reusable) sein sollen. Mit der Bereitstellung von Forschungsdaten will das IOS interdisziplinäre Forschung sowohl am Institut als auch im Allgemeinen unterstützen. Die Implementierung einer systematischen Forschungsdatenpolicy wird die Anerkennung der in sie einfließenden Arbeit erhöhen, auch im Sinne der Nachweisbarkeit in den Publikationslisten von Wissenschaftler*innen.

Die Ziele, die sich daraus sowie aus den Anforderungen von Drittmittelgebern (wie etwa den „DFG-Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten") für das IOS ergeben, lauten:

  • Etablierung der FAIRen Erstellung, Aufbereitung, Beschreibung und Publikation von Forschungsdaten als Teil der guten wissenschaftlichen Praxis.
  • Verbesserung der Nachnutzbarkeit von Forschungsdaten durch Bereitstellung der Daten in geeigneten Formaten und Standards samt Dokumentation der Datenerhebung, -modellierung und -aufbereitung bereits während des Forschungsprozesses und durch die Publikation mit offenen Nutzungslizenzen.
  • Implementierung von Datenmanagementplänen als inhärenten Teil von Forschungsprojekten inkl. Maßnahmen zur Qualitätskontrolle der Forschungsdaten.
  • Erhöhung der Sichtbarkeit der IOS-Forschung durch Bereitstellung von Forschungsdaten im institutionellen Datenportal LaMBDa und durch den Forschungsdatendienst OstData.

Forschungsdaten entstehen in allen am IOS vertretenen Fachdisziplinen, also der Wirtschaftswissenschaft, Politikwissenschaft und Geschichtswissenschaft sowie projektbezogen auch in anderen disziplinären Kontexten. Diese Vielfalt der Forschungsdaten ist eine Stärke, zugleich aber eine Herausforderung, denn der Umgang mit ihnen muss der disziplinären Vielfalt gerecht werden. Aus diesem Grund definiert das IOS Forschungsdaten breit; es orientiert sich dabei an der Leibniz-Leitlinie und dem „Positionspapier des Verbandes der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) zur Schaffung nationaler Forschungsdateninfrastrukturen (NFDI)". Als Forschungsdaten erachten wir potentiell alle im Forschungsprozess erstellten digitalen Materialien; diese reichen von Surveydaten und statistischen Berechnungen, über Transkriptionen und Digitalisate bis hin zu digitalen Quelleneditionen, Datenbanken und aggregierten Daten inkl. Beschreibung durch Metadaten und der zugehörigen Dokumentation.

Open Access und Datenschutz

Die IOS-Leitlinie zum Umgang mit Forschungsdaten steht in engem Zusammenhang mit der Open Access Policy des IOS; diese empfiehlt die freie Zugänglichmachung von Forschungsdaten unter Nutzung freier Lizenzen, sofern rechtlich möglich. Die Forschungsdaten-Policy folgt dieser Empfehlung. Dabei sollen jedoch die Urheberrechte der Autor*innen von Forschungsdaten gewahrt werden. Wichtig bei der Publikation von Forschungsdaten ist die Unterscheidung von Urheberrechten und Nutzungsrechten, insbesondere auch bei Forschungsdaten, die nicht selbst erhoben bzw. erstellt wurden (Forschungssekundärdaten). Die genauen Rollen der Autor*innen bzw. Beiträger sind dabei im Forschungsdatenmanagement bei der Beschreibung der Forschungsdaten anzugeben. Die/der Forschungsdatenbeauftragte des IOS wird Wissenschaftler*innen hinsichtlich der
Urheberrechtsfragen beraten.

Forschungsdaten, die als ergänzendes Material zu Beiträgen in IOS-Publikationen gehören, sollen möglichst im LaMBDa-Repositorium im Open Access veröffentlicht werden. Sofern vertraglich möglich, sollen Forschungsdaten, die von einem anderen Verlag veröffentlicht wurden, zumindest über ihre Metadaten auch in LaMBDa nachgewiesen werden.

Die Metadaten zur Beschreibung der Forschungsdaten werden zur Veröffentlichung an den DOI-Registrierungsdienst da|ra übermittelt und sind nach der Publikation unter der Creative Commons-Lizenz CC0 1.0 frei verfügbar (siehe „da|ra Policy"). Sie können daher nicht nur in LaMBDa, OstData und da|ra, sondern auch von anderen Portalen genutzt werden. Die Metadaten werden z. B. von DataCite und Google Data Search indexiert und damit weltweit auffindbar gemacht.

Beim Umgang mit Forschungsdaten ist bei personenbezogenen Daten auf Rechtssicherheit (u. a. Persönlichkeitsschutz, Datenschutz) und ethische Korrektheit zu achten (z. B. darf Personen durch die Veröffentlichung von Daten kein Nachteil entstehen). Personenbezogene Forschungsdaten müssen – sollten sie überhaupt veröffentlicht werde dürfen – vor der Veröffentlichung ggf. pseudonymisiert oder anonymisiert werden. Dies ist vor der Publikation durch ein geeignetes Prüfverfahren sicherzustellen. Im Forschungsprozess werden die Teilnehmer an Surveys, Interviews und ähnlichen personenbezogenen Forschungsmethoden umfänglich über die intendierte Nutzung der Daten sowie über Widerspruchs- und Rückzugsmöglichkeiten informiert (Informed Consent). Bei dieser Art von Daten steht daher die Souveränität von Individuen über ihre Daten an erster Stelle, vor dem Nutzungsinteresse des Instituts.

Maßnahmenkatalog zum Umgang mit Forschungsdaten

Der Mehrwert der multidisziplinären Forschung des IOS realisiert sich bei den Forschungsdaten durch ihre Integration aus den verschiedenen Bereichen. Es können somit Daten für unterschiedliche disziplinäre Nutzergruppen an einem Ort bereitgestellt werden, was neue multidisziplinäre Fragestellungen generieren kann. Im institutionellen Forschungsdatenmanagement erfolgt dies durch den Ausbau der elektronischen Forschungsinfrastruktur in enger Abstimmung mit den Forschungsbereichen und -projekten am IOS. Am IOS entstehende Forschungsdaten sollen idealerweise bereits während der Bearbeitungsphase im institutionellen Forschungsdatenrepositorium LaMBDa gesammelt und schließlich öffentlich zugänglich gemacht werden. Ziel ist dabei die Schaffung möglichst hoher Interoperabilität, die eine wesentliche Anforderung für die interdisziplinäre Kooperation bei der Nachnutzung von Forschungsdaten ist. Dabei stützt sich das IOS auf die Ergebnisse des Arbeitskreises Forschungsdaten der Leibniz-Gemeinschaft sowie auf die Diskussionen im Rahmen der entstehenden Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI). Damit können Sozial- und Geisteswissenschaften und ihre spezifischen Daten-/Quellengrundlagen besser verschränkt werden.

Die folgenden Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des IOS beim Umgang mit Forschungsdaten sind nach den FAIR-Prinzipien (Findability, Accessibility, Interoperability und Reusability) geordnet; für ihre Umsetzung sind entweder Wissenschaftler*innen (W) oder der Bereich Bibliothek und elektronische Forschungsinfrastruktur (B) primär verantwortlich. Der Maßnahmenkatalog fungiert auch als eine Checkliste für gutes Forschungsdatenmanagement. Die Maßnahmen gelten für alle digitalen Forschungsdaten, die am IOS entstehen.

Findability: Forschungsdaten auffindbarer machen

  • Registrierung eines eindeutigen und dauerhaften DOI (Digital Object Identifier) über den da|ra-Registrierungsdienst zur langfristigen Zitierbarkeit (B).
  • Beschreibung der Forschungsdaten mit bibliographischen Angaben zur Datenzitation (W).
  • Beschreibung für interdisziplinäre Nachnutzung durch detaillierte Angabe von Untersuchungsgegenstand, Erhebungsmethoden, theoretischem und disziplinärem Hintergrund in den Metadaten von Forschungsdaten (W).
  • Erhöhung der Sichtbarkeit von Forschungsdaten durch Verknüpfung mit weiterem Forschungsoutput (wie Forschungspublikationen oder auch anderen Forschungsdatensätzen) (W).

Accessibility: Forschungsdaten zugänglicher machen

  • Forschungsdaten anhand ihrer DOI über Permalink und Landingpage einfach auffindbar und zugänglich machen (B).
  • Etablierung von Datenzitation (inkl. DOI der Forschungsdaten) gemäß Zitationsrichtlinien für Forschungsdaten (B).
  • Bestimmte Forschungsdatentypen bzw. disziplinspezifische Forschungsdaten durch geeignete Datendienste und Discovery-Systeme für ausgewählte Forschungsdaten zugänglicher machen (B).
  • Zugriffsmöglichkeiten für zugangsgeschützte Daten einrichten (B).
  • Noch nicht oder nicht mehr verfügbare Daten bzw. gar nicht zur Einsicht bestimmte Daten sollen zumindest über ihre Beschreibung durch Metadaten erschließbar sein (B).

Interoperability: Forschungsdaten interoperabler machen

  • Bereitstellung der Daten in gängigen Formaten (Datendistributionen) – ggf. aufgeteilt nach verschiedenen inhaltlichen Kriterien (z. B. Berichtszeitraum) (W).
  • Einsatz und konsistente Verwendung von möglichst standardisierter Kodierung zur Harmonisierung von Daten in Sammlungen von Datensätzen (W).
  • Granularität und Zusammenhang von Forschungsdaten mit anderen Forschungsdaten oder Ressourcen beschreiben (W).

Reusability: Forschungsdaten nachnutzbarer machen

  • Rechtlichen Status von Forschungsdaten in deren Beschreibung klären – d. h. explizite Angabe von Urheberrechten und Nutzungsrechten in den Metadaten (W).
  • Herkunft von Forschungsdaten (besonders relevant bei Sekundärdaten) durch detaillierte Provenienzinformation nachvollziehbar machen (W).
  • Entstehungskontext und Sinnzusammenhang der Forschungsdaten kurz beschreiben (W).
  • Möglichst fachspezifisch gängige Datenmodelle und Standard-konforme Metadatenschemata zur Modellierung und Beschreibung von Forschungsdaten verwenden (W, B).

Verantwortlichkeiten

Verantwortlich für den Inhalt und die Qualität (Datenqualität) von Forschungsdaten im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis ist die/der jeweilige Urheber*in oder Bearbeiter*in. Die Zuständigkeiten werden dabei in Workflows zum Datenmanagement gemäß Datenmanagementplan festgelegt. Die Einhaltung des Datenmanagementplans wird durch die Projekt- bzw. Arbeitsbereichs-/Forschungsgruppenleitung kontrolliert. Idealerweise erfolgt die Qualitätssicherung der Forschungsdaten vor der Veröffentlichung im Publikationsworkflow durch ein internes Datenreview.

Verantwortlich für die korrekte Beschreibung (Metadatenqualität) von Forschungsdaten für deren Publikation ist der Arbeitsbereich Bibliothek und elektronische Forschungsinfrastruktur des IOS. Das Metadaten-Review dazu wird in einem Workflow zur Datenpublikation geregelt. Die Kontrolle der vollständigen, konsistenten und korrekten Erschließung der Forschungsdaten mit Metadaten erfolgt durch den AB Bibliothek und elektronische Forschungsinfrastruktur.

Verantwortlich für die Konzeption der Forschungsdatenpolicy und als Ansprechpartner in Sachen Forschungsdaten und Forschungsdatenmanagement sind die Mitglieder im Arbeitskreis Forschungsdaten des IOS.

Die Vorgehensweise zur Übergabe von Forschungsdaten und ggf. Übertragung von Rechten beim Ausscheiden von Mitarbeiter*innen oder Projektverantwortlichen ist rechtzeitig zu klären (dazu wird für das IOS ein Leave Sheet-Formular erstellt). Das beinhaltet insbesondere auch die Klärung der Eigentümerrechte an Forschungsdaten und eine ggf. notwendige Übertragung von Nutzungsrechten. Gesondert berücksichtigt werden muss die Klärung des rechtlichen Status von Forschungsdaten, die am IOS im Rahmen von Qualifikationsarbeiten entstehen, wobei die Rechte der Autor*innen nicht angetastet werden sollen.

Projektleiter*innen von Drittmittelprojekten müssen darauf achten, dass evtl. vorhandene Vereinbarungen mit dem Drittmittelgeber bzw. dessen Leitlinien gegenüber den Regelungen in der IOS-Forschungsdatenpolicy vorrangig behandelt werden.

Als Forschungsdatenbeauftragen ernennt das Institut bis auf weiteres Ingo Frank, dem die Koordination des Arbeitskreises obliegt, und der als erster Ansprechpartner für Fragen zur Umsetzung dieser Leitlinie fungiert; er berät den Institutsvorstand bei deren Implementierung und Weiterentwicklung.

Gültigkeit

Die vorliegende Forschungsdatenpolicy wurde am 19.10.2020 vom Vorstand des IOS in Regensburg verabschiedet.

Sie ist gültig ab dem 1. November 2020. Spätestens im November 2021 wird die Umsetzung der Empfehlungen und Richtlinien vom Arbeitskreis Forschungsdaten des IOS auf Basis von Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats des IOS evaluiert und daraufhin ggf. eine Überarbeitung der Policy durchgeführt.